KFZ Werkstatt Ludwig Fischer

AGB

1. Zustandekommen des Vertrages

a) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf unserer Dienstleistung und/oder Waren.

b) Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

c) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch mündliche oder schriftliche Bestätigung, in welcher Ihnen die Ausführung der Arbeiten oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (Auftragsbestätigung).

2. Gewährleistung

a) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

b) Als Verbraucher werden Sie gebeten, eine Bestellung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

c) Im Falle von Werkleistungen gilt diese mit Übergabe des KFZ an den Kunden als ordnungsgemäß abgenommen, sofern nicht Vorbehalte des Kunden in Bezug auf offenkundig erkennbare Mängel oder Fehler ausdrücklich bei der Übergabe vorgebracht werden.

3. Geltung der Geschäftsbedingungen

a) Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

b) Unsere Angebote sind freibleibend. Preise von Angebotserstellungen gelten vom Tage des Angebots an zwei Monate.

4. Lieferung/höhere Gewalt

a) Lieferverpflichtungen übernehmen wir nicht. Alle Lieferfristen bzw. Liefertermine sind und bleiben unverbindlich.
 Wir können nur die Lieferzeiten der Zulieferer nutzen. Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Frist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Endkunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Im letztgenannten Fall ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

b) Höhere Gewalt (einschließlich Streiks auch bei unseren Zulieferern) befreit auf Dauer der Störung beidseits von den Leistungspflichten. Verzögerungen von mehr als 8 Wochen berechtigen ohne weiteres zum Rücktritt. Werden uns nach Vertragsabschluss, aber vor der Lieferung triftige Umstände bekannt, welche die Zahlungsfähigkeit des Kunden in Frage stellen, können wir vom Vertrag zurücktreten, sofern sich der Kunde nicht bereit erklärt, die Ware gegen Vorauszahlung entgegen zu nehmen oder uns andere annehmbare Sicherheiten zu leisten.

c) Liefervorbehalt, Lieferzeiten, Teillieferungen, Gefahrübergang beim Versendungskauf
Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko für bei uns bestellte Waren und sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages und trotz nachweislicher Bemühungen um Bezug vom Lieferanten der Liefergegenstand nicht zu erhalten ist.
Ist die Nichteinhaltung einer für von uns zu liefernde Ware vereinbarten Lieferzeit oder eines Fertigstellungstermins für von uns auszuführende Werkleistungen auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Liefer- bzw. Ausführungszeit für die Dauer dieser Umstände. Das gilt auch, wenn wir uns bei Eintritt des hindernden Umstands im Verzug befinden. Dauert das Leistungshindernis mehr als einen Monat an, sind sowohl wir als auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende Rechte des Kunden bleiben davon unberührt.

5. Eigentumsvorbehalt

a) Das Eigentum geht erst nach Zahlung der Verbindlichkeit aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden auf diesen über. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, können wir die Ware jederzeit herausverlangen und zurücknehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich erklärt. In der Pfändung der Waren durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Mit dem Herausgabeverlangen erlischt die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung gelieferter Ware bzw. zum Einzug daraus resultierender Forderungen. Nach der Rücknahme der Waren wird dem Kunden deren Wert gemäß unseren Einkaufskonditionen abzüglich einer dem billigen Ermessen entsprechenden Pauschale für Alterung, Transport und Prüfung gutgeschrieben. Das Risiko wegen mangelnder Separation, Abhandenkommen oder Beschädigung von Eigentumsvorbehaltsware trägt der Kunde.

b) Bei Pfändung oder sonstiger Eingriffe Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Verbleibt Unsicherheit über unsere Berechtigung, sind solche Forderungen auf ein von uns benanntes Treuhandkonto einzuzahlen.

c) Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen:
Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen wurde.
Für den Fall der Veräußerung von uns gelieferter Ware tritt der Kunde seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.
Der Kunde ist verpflichtet, uns jeden Vollstreckungszugriff auf in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware sowie Beschädigungen oder die Vernichtung unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für einen Wechsel des Besitzes an der Ware sowie einen Wechsel des Aufbewahrungsorts der Ware.

6. Zahlungsbedingungen

a) Unsere Verkaufspreise, Angebote und Rechnungen verstehen sich jeweils in Euro einschließlich der gesetzlichen MwSt. Die MwSt. wird jedoch in der jeweiligen gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

b) Eine Verzinsung von Voraus- oder Akontozahlungen bedarf der schriftlichen Bestätigung. Für unbare Zahlung ist der Zeitpunkt der Gutschrift maßgeblich; der Kunde trägt das Risiko des Zahlungsweges. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Mahngebühren (je Euro 5,00 ab der ersten Mahnung) und Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten (bzw. gegenüber Verbrauchern; 5 Prozentpunkten) über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen

c) Ist mit dem Kunden ein SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, sind wir berechtigt, die Pre-Notification dem Kunden bis zum Tage vor der jeweiligen Lastschrift bekannt zu geben.
Für Waren, die der Kunde nicht persönlich an unserem Betriebssitz abholt, kommen Kosten für Verpackung und Versand hinzu.

d) Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Kaufpreise für von uns gelieferte Ware sind am Tag der Lieferung ohne Abzug fällig.
Führen wir Werkleistungen aus, ist der Kunde zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die Fertigstellung informieren. Die Abnahme erfolgt an unserem Betriebssitz, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Erstellen wir auf Verlangen des Kunden einen Kostenvoranschlag, der die voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der Mehrwertsteuer enthält, ist der Kostenvoranschlag für eine nachfolgende Reparatur insoweit verbindlich, als Abweichungen von nicht mehr als 10 % von den im Kostenvoranschlag ermittelten Reparaturkosten zulässig sind. Erteilt der Kunde keinen Reparaturauftrag, sind wir berechtigt, die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags in Rechnung zu stellen.
Zahlt der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen ab Fälligkeit, sind wir berechtigt, die Forderung anzumahnen und je Mahnung pauschal Mahnkosten in Höhe von 5,00 EUR zu verlangen.

7. Haftung

a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

b) Diese Geschäftsbedingungen gelten unabhängig von eventuell gegebenen Herstellergarantien. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Verwenders beruhen oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine leitenden Angestellten sind, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Gewährleistungsansprüche bei Reifen sind verjährt, wenn seit Lieferung an den Endabnehmer 2 Wochen verstrichen sind, wobei der Verkauf bzw. die Erstzulassung durch geeignete Belege nachzuweisen ist.

c) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Nebenpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
 Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist der Ersatz von indirekten Vermögensschäden, insbesondere von Kfz.-Stillstands-kosten und Kfz.-Nutzungsausfall ausgeschlossen.

d) Vom Kunden beigestellte Teile
Die Werkstatt von Ludwig Fischer hat in diesem Falle nur Werkleistungen erbracht. Alle verbauten Teile wurden vom Kunden beigestellt und auf seinen Wunsch verbaut. Gewährleistung und Haftung erfolgt daher nur mit Bezug auf die Arbeitsleistung als solche, nicht auf die Kundenteile.

e) Unsere Haftung für Ertragsausfallschäden ist ausgeschlossen, wenn die Verzögerung darauf beruht, dass trotz nachweislich rechtzeitiger Bestellung und trotz nachweislicher Bemühung um rechtzeitigen Bezug die Ware nicht rechtzeitig vom Lieferanten zu erhalten ist.

8. Widerruf

a) Bei Werk- und Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht sobald die Werkstatt von Ludwig Fischer die Leistung vollständig erbracht hat, wenn der Verbraucher ausdrücklich mitgeteilt hat, dass mit der Ausführung der Arbeiten begonnen werden darf.

b) Wenn der Verbraucher die Ware bereits erhalten hat, wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss er diese sofort zurückgeben, in jedem Fall nicht später als 5 Werktage nach der Kündigungsmitteilung. Risiken und direkte Kosten für die Rücksendung des Produkts sowie der Rückgabenachweis gehen zu Lasten des Verbrauchers.

c) Der Verbraucher haftet für jeden Wertverlust des Produkts aufgrund einer Behandlung, die für die Ermittlung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionstüchtigkeit der Ware nicht erforderlich ist. Wenn daher festgestellt wird, dass das zurückgegebenen Produkt benutzt oder beschädigt wurde (z.B. Gebrauchsspuren, Verschleiß, Abrieb, Schrammen, Kratzer, Verformungen, Abnutzung des Reifenprofils, usw.), wenn es nicht mit allen Teilen und Zubehörartikeln vollständig ist oder wenn die mitgelieferten Anweisungen/Hinweise/Handbücher oder die Originalverpackung und Packmittel fehlen, dann ist der Verbraucher für den Wertverlust der Ware verantwortlich und erhält eine Rückvergütung in der Höhe des Restwerts des Ware. Es wird daher dringend empfohlen, dass der Käufer das Produkt nur in dem Maße benutzt, wie unbedingt nötig ist, um dessen Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionstüchtigkeit zu ermitteln.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

a) Der Kunde ist dazu verpflichtet, sein Fahrzeug am vereinbarten Standort und im vereinbarten Zeitraum zur Erbringung der Montageleistung zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss im Falle eines Reifenwechsels auf einem Privatgelände dafür Sorge getragen werden, dass die Einwilligung aller Eigentümer zur Durchführung des Reifenwechsels vorliegt und das Fahrzeug im geparkten Zustand circa einen Meter Seitenabstand zum nächsten Hindernis besitzt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, können wir unsere Leistungspflicht verweigern, bis uns ein geeigneter Ort zur Verfügung gestellt wird. Zur Abhilfeschaffung berechtigt der Kunde die Werkstatt von Ludwig Fischer bereits vorab, sein Fahrzeug an einen geeigneten Platz umzuparken.

b) Der Kunde ist dafür verantwortlich, uns alle für einen Reifenwechsel bei seinem Fahrzeug benötigten Werkzeuge und Ersatzteile (insbesondere gelagerte Radsätze, Radbolzen, den Schlüssel für sein Felgenschloss, sollte er eins besitzen) sowie eventuell Betriebsanleitungen zur Verfügung zu stellen. Wir bringen zur Durchführung der Arbeiten unsere eigene Ausrüstung mit. Wir übernehmen aber keine Haftung dafür, dass unsere Werkzeuge oder die vom Kunden zur Montage zur Verfügung gestellten Reifen und Räder zu seinem Fahrzeugtyp passen. Sollte die Durchführung der gebuchten Arbeiten mangels Einhaltung der Mitwirkungspflichten scheitern, sind wir dazu berechtigt, den gebuchten Termin abzubrechen, neu zu vereinbaren und eventuelle Mehrkosten, bspw. für eine zusätzliche Anfahrt, in Rechnung zu stellen.

c) Wertgegenstände hat der Kunde vor dem Wechsel aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für das Abhandenkommen von Wertgegenständen übernehmen wir keine Haftung. Ist das Fahrzeug mit einer Alarmanlage ausgestattet, so ist sicherzustellen, dass die Alarmanlage während des mobilen Wechsels nicht ausgelöst werden kann. Für evtl. durch die Auslösung des Alarms verursachte, von uns nicht zu vertretende Schäden übernehmen wir keine Haftung.

10. Sicherheitshinweise für Reifen

a) Reifenluftdruck sollte spätestens 14-tägig (mit Reserverad) entsprechend Betriebsanleitung bei kaltem Reifen überprüft werden – sonst Laufflächenablösung oder Reifenplatzer möglich.

c) Bordsteinkanten nur langsam und möglichst rechtwinklig überrollen und steile/kantige Bordsteine vermeiden – sonst versteckte Reifenschäden möglich.
d) Reifen regelmäßig auf Beschädigungen (Fremdkörper, Risse, Beulen etc.) fachkundig untersuchen lassen – beschädigte Reifen können platzen.

e) Gesetzliche Mindestprofiltiefe (1,6 mm) beachten. Reservereifen stets vorsichtig fahren.

f) Bitte ziehen Sie nach der Montage von Felgen unbedingt die Radmuttern nach 50-100 Km nach, spätestens jedoch nach 10 Betriebsstunden.

11. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

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